SG Naturschutz, Wald-/Forstaufsicht

Die untere Naturschutzbehörde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Vorschriften des Rechtes des Naturschutzes und der Landschaftspflege eingehalten werden. Sie ist verpflichtet, die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen und Anordnungen zur Durchführung dieser Vorschriften und zur Abwehr von Gefahren für Natur und Landschaft zu treffen. Sind Teile von Natur und Landschaft rechtswidrig zerstört, beschädigt oder verändert worden, ordnet die Naturschutzbehörde die im Gesetz dafür vorgesehenen Maßnahmen an. Maßgebliche Handlungsgrundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit dem Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt und die auf dieser Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen und Richtlinien.

Die wichtigsten Aufgabenbereiche der Unteren Naturschutzbehörde sind: 

  • Landschaftsrahmenplanung
  • Biotopverbundplanung
  • Eingriffsgenehmigung 
  • Bodenabbau 
  • Unterschutzstellung von Landschaftsschutzgebieten, geschützten Landschaftsbestandteilen, Naturdenkmalen
  • Führung Naturschutzverzeichnis, Naturschutzregister 
  • Ökokonto
  • Gesetzlich geschützte Biotope
  • Natura 2000 
  • Vorkaufsrecht 
  • Entschädigungen für Nutzungsbeschränkungen, Härteausgleich 
  • Allgemeiner und besonderer Artenschutz
  • Tiergehege und Zoos 
  • Erlaubnisse, Ausnahmen und Befreiungen von den Regelungen der Naturschutzgesetze und der aus dieser Grundlage erlassenen Verordnungen im Einzelfall
  • Kontrollen in den Schutzgebieten
  • Praktische Arten-, Biotopschutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
  • Ordnungsbehördliche Maßnahmen 
  • Naturschutzbeirat 
  • Naturschutzbeauftragte
  • Feld- und Forstordnung
  • Umweltinformation, Informationszugang