Allgemeinverfügung ab 10. November
Wie bereits im Pressegespräch am 5. November 2020 von Landrat Hartmut Handschak (parteilos) angekündigt, tritt eine Allgemeinverfügung in Kraft. Diese gilt ab 10. November 2020 zunächst bis einschließlich 30. November 2020. Sie ist im Saalekreis ergänzend zu der aktuell gültigen Achten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus in Sachsen-Anhalt wirksam.
Bereits am Freitag, 6. November wurde der kritische Wert der 7-Tage-Inzidenz mit 51,68 überschritten. Am Wochenende erreichte der Saalekreis einen bisherigen Höchstwert von 64,19.
Mit der Allgemeinverordnung wird das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung erweitert. In Schulhorten ist nun auch im Außenbereich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen nicht durchgehend einzuhalten ist. Diese Regelung gilt auch für Bio- und Wochenmärkte und in Einkaufszentren. In den Musikschulen wird der Ensemble- und Gruppenunterricht untersagt. Einzel- und Theorieunterricht kann weiterhin unter Beachtung der geltenden Hygieneregeln stattfinden.