Informationen zum Kinderbonus
Die Bundesregierung hat zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie eine Reihe von Maßnahmen egriffen und finanzielle Unterstützungsangebote bereitgestellt. Hierzu gehört auch der Kinderbonus, den Familien für jedes Kind erhalten, für das in mindestens einem Monat im Jahr 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Informationen, wie der Kinderbonus im Unterhaltsrecht berücksichtigt wird, haben wir für Sie in einem Merkblatt (siehe unten) zusammengefasst.
Bei Fragen, wie sich der Kinderbonus in Ihrem konkreten Fall auswirkt, können Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes wenden:
Jugendamt, Sachgebiet Leistungen
Tel.: 03461 40-1506
Fax: 03461 40-1502
E-Mail: jugendamt-avu@saalekreis.de
Allgemeine Informationen zum Kinderbonus erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/finanzielle-unterstuetzung/faq-kinderbonus.