Weitere Teilfreigabe des Geiseltalsees zur Hafeneröffnung in Braunsbedra
Im Rahmen der Eröffnung der Marina und der Seebrücke in Braunsbedra wird Landrat Frank Bannert am 9. Juni 2017, 15:00 Uhr die überarbeitete Allgemeinverfügung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf dem südlichen Geiseltalsee überreichen. Mit dieser Allgemeinverfügung ist der Bereich des Hafens Braunsbedra sowie der Bereich im Südostteil des Sees zwischen Pfännerhall und Frankleben freigegeben. Außerdem wurden Regelungen zum Tauchen konkretisiert und das Befahren für Wasserfahrzeuge bis zu 14,99 m Länge ist ab sofort möglich.
Zur vollständigen Fassung der Allgemeinverfügung gelangen Sie hier.