Fachaufsicht Kindertagesstätten
Für Kindertagesstätten hat das Jugendamt die planerische Gesamtverantwortung.
Getragen wird diese Aufgabe durch die pädagogische Fachberatung und verantwortungsvolle Fachaufsicht über diese Einrichtungen. Dabei ist sicherzustellen, dass ein quantitativ ausreichendes und qualitativ hochwertiges Angebot von Betreuungsplätzen im Landkreis vorgehalten wird. Die Fachaufsicht für die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung beinhaltet unter anderem:
- die regelmäßige Prüfung der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben nach dem Sozialgesetzbuch VIII und dem Kinderförderungsgesetz von Sachsen – Anhalt
- die Erteilung und Änderung der Betriebserlaubnis
- die Gewährleistung einer ausreichenden Zahl geeigneter pädagogischer Fachkräfte
- die Beratung bei Neu- und Umbauten von Kindertageseinrichtungen
- die Beratung zu allen pädagogischen Inhalten und zur pädagogischen Konzeption
- Kooperation bei der Wahrnehmung von Aufgaben zum Schutz des Kindeswohls
- Beratung für Eltern und Elternkuratorium:
- bei Problemen in der Kindertageseinrichtung
- bei Fragen zu den gesetzlichen Vorgaben
- zum Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz