Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sports durch den Landkreis Saalekreis

Leistungsbeschreibung

Der Landkreis Saalekreis gewährt auf der Grundlage der "Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von Zuwendungen des Landkreises Saalekreis" Zuwendungen für folgenden Verwendungszweck:

  1. Förderung der Sportvereine und -verbände zur Unterstützung der Vereinsarbeit,
  2. Förderung des Breiten-, Freizeit- und Leistungssports mit dem Ziel, Anreize zur intensiven sportlichen Betätigung für die Jugend zu schaffen,
  3. Förderung der Sportvereine, dass sie befähigt werden, dem steigenden Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung und dem gesellschaftlichen Stellenwert des Sports zunehmend besser Rechnung zu tragen.

Die Richtlinie sowie den entsprechenden Antrag auf Sportförderung finden Sie im Bereich Formulare.

Quelle: Landkreis Saalekreis

SG Kultur

Öffnungszeiten

Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung

Besucheradresse
Vorschloss
Amt für Bildung und Ausbildungsförderung
Domplatz 9
06217Merseburg

Das Amt für Bildung und Ausbildungsförderung befindet sich in der 2. Etage des Vorschlosses. Der Zugang zum Amt ist während der Sprechzeiten über die Bürgerinformation möglich.

Kontakt

Telefon:
03461 40-1614
Telefon:
03461 40-1619