Tierseuchenbekämpfung
Das Sachgebiet Tierseuchenbekämpfung beschäftigt sich u. a. mit:
- Tierseuchenüberwachung in landwirtschaftlichen Tierhaltungen einschließlich Bienenhaltungen
- Überwachung des Tierhandels
- Tierseuchenbekämpfung im Seuchenfall
- Bearbeitung von Entschädigungs- und Beihilfeanträgen
- Erteilen von Erlaubnissen für die Zucht von und den Handel mit Papageien und Sittichen nach § 17 g Tierseuchengesetz sowie deren Überwachung
- Attestierungen für den Tierverkehr (Reiseverkehr in Drittländer für Heimtiere, wenn eine amtstierärztliche Bescheinigung erforderlich ist, Verkauf landwirtschaftlicher Nutztiere)
- Ausstellen von Seuchenfreiheitsbescheinigungen (für Betreten von Betrieben, für Teilnahme an Veranstaltungen)
- Genehmigungen und Kontrollen von Veranstaltungen mit Tieren
- An-, Um-, Abmeldungen von Tierhaltungen
- Ausstellen von Equidenpässen
- Überwachung der Beseitigung tierischer Nebenprodukte (Tierkörper etc.)
- Überwachung des Verkehrs mit Tierimpfstoffen
- Neubau von Stall- und Biogasanlagen - Mitwirkung bei bau- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen