Ermäßigung der KiTa-Gebühr beantragen / Übernahme Elternbeitrag
Leistungsbeschreibung
Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen.
Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert oder wenn Sie Bürgergeld, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen beziehen und/oder den Kinderzuschlag erhalten, können Sie die Übernahme des Elternbeitrages beantragen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Jugendamt, Sachgebiet Leistungen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte entnehmen Sie die benötigten Unterlagen dem "Hinweisblatt zur Antragsstellung auf Übernahme des Elternbeitrages in Kindertageseinrichtungen".
Quelle: Landkreis Saalekreis
SG Leistungen
Öffnungszeiten
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
mit Bitte um telefonische Terminvereinbarung vorab
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Kloster 4
06217Merseburg
Hansering 19
06108Halle (Saale)
Kirchplan 1
06268Querfurt
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1506
- Fax:
- 03461 40-1502
- E-Mail:
- jugendamt-avu [at] saalekreis.de