Übernahme des Elternbeitrages
Leistungsbeschreibung
Wichtig !
Bitte beachten Sie, dass nur Anträge von Personensorgeberechtigten entgegengenommen werden können, die ihren Wohnsitz innerhalb des Landkreises Saalekreis haben.
Auch ist eine zeitnahe Bearbeitung Ihres Antrages nur möglich, wenn alle Unterlagen dem Antrag vollständig beigefügt sind.
Änderung zum 01.08.2019
Sollten Sie Empfänger von folgenden Leistungen sein, ist der entsprechende Bescheid sowie der Betreuungsvertrag/Kostenbeitragsbescheid der Kita/Einrichtungsträger ausreichend:
- ALG II (Hartz IV – auch aufstockend)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhaltes vom Sozialamt
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
Ermäßigung:
Die Träger von Tageseinrichtungen können die Kostenbeiträge für ihre Tageseinrichtungen u.a. nach Einkommensgruppen und Kinderzahl oder Zahl der Familienangehörigen staffeln.
Übernahme:
Auf Antrag wird der Kostenbeitrag für den Besuch des Kindes /der Kinder in einer Kindertageseinrichtung ganz oder teilweise erlassen bzw. ganz oder teilweise übernommen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Dieses ist in der Regel bei geringen Einkommensverhältnissen gegeben. Für die Feststellung der zumutbaren Belastung gelten die §§ 82-85, 87, 88 SGB XII.
An wen muss ich mich wenden?
Ermäßigung:
an den Träger der Kindertageseinrichtung
Übernahme/Erlass:
Jugendamt
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Leistungen werden ab Eingang des Antrags bei der zuständigen Stelle gewährt. Die Leistungen werden in der Regel für die Zukunft und nicht rückwirkend gewährt.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Das Formular für den Antrag auf Übernahme/Erlass des Elternbeitrages und für die Einwilligungserklärung ist im Jugendamt und in den Kindertageseinrichtungen der freien Träger erhältlich.
Quelle: Landkreis Saalekreis
SG Leistungen
Öffnungszeiten
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
mit Bitte um telefonische Terminvereinbarung vorab
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Kloster 4
06217Merseburg
Hansering 19
06108Halle (Saale)
Kirchplan 1
06268Querfurt
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1506
- Fax:
- 03461 40-1502
- E-Mail:
- jugendamt-avu [at] saalekreis.de