Verbraucherbeschwerden

Jeder Verbraucher hat einen Anspruch darauf, dass ihm nur Lebensmittel (Brot, Wurst usw.), kosmetische Mittel (z. B. Lippenstift, Deo) und Bedarfsgegenstände (z. B. Babyschnuller, Besteck usw.)  angeboten werden, die gesundheitlich unbedenklich sind und nicht über ihre wahre Beschaffenheit täuschen (z. B. Herkunft, Qualität).

Beschwerden über Lebensmittel, Kosmetika oder Bedarfsgegenstände sollten immer zuerst dem Verkäufer oder Gastwirt vorgetragen werden. In aller Regel wird bei berechtigten Klagen der Betrieb selbst Ersatz leisten oder Missstände abstellen.

Die Lebensmittelüberwachung sollten Sie jedoch dann einschalten, wenn ihre Reklamation nicht beachtet wird, sich die Vorkommnisse häufen oder gesundheitliche Störungen auftreten. Auch wenn Sie Hygienemängel in Lebensmittelbetrieben (z. B. Gaststätten, Bäckereien, Fleischereien) entdecken oder den Verdacht haben, dass dort gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen verstoßen wird, sollten Sie uns das melden.

Wenn Sie gesundheitliche Beschwerden nach dem Verzehr eines Lebensmittels, der Anwendung eines Kosmetikproduktes oder dem Umgang mit Bedarfsgegenständen haben oder sich durch seine Zusammensetzung, seine Aufmachung oder seine Werbeaussagen getäuscht fühlen, können Sie eine Beschwerdeprobe abgeben.
Hinweis: Die Verbraucherbeschwerde sollte zeitnah erfolgen, damit nachteilige Veränderungen der Probe möglichst weitgehend ausgeschlossen werden könne.
Beschwerden werden auf Wunsch anonym behandelt.

Ablauf

  • Die Verbraucherbeschwerde ist  persönlich, schriftlich oder telefonisch vorzubringen:
    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Saalekreis, Oberaltenburg 4b, 06217 Merseburg, Tel.: 03461 40-1771, Fax: 03461 40-1799, Email: veterinaeramt@saalekreis.de
  • Bei der Entgegennahme einer Beschwerdeprobe wird ein Protokoll über die Verbraucherbeschwerde aufgenommen.
    Hinweise über Betriebe, in denen die oben genannten Mängel beobachtet werden, werden protokolliert. Anschließend wird ein Lebensmittelkontrolleur in dem betroffenen Betrieb eine amtliche Kontrolle durchführen.
  • Beschwerdeproben leiten wir zur Untersuchung an das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt in Halle. Nach Abschluss der Untersuchungen wird dort ein lebensmittelrechtliches Gutachten erstellt. Der Beschwerdeführer wird vom Ergebnis des Gutachtens bzw. der Betriebskontrolle in Kenntnis gesetzt.
  • Erforderlichenfalls leitet die Behörde weitere Maßnahmen ein.

Für uns wichtige Angaben:

  • Was ist der Grund der Beschwerde?
  • Wann wurde der Mangel festgestellt?
  • Wann und wo wurde das Produkt gekauft? Der Kassenbon als Kaufnachweis ist hier hilfreich.
  • Sind noch Reste Vorhanden?
  • Wie wurde das Lebensmittel beim Verkauf, beim Transport nach Hause und dann zu Hause gelagert?
  • Ist jemand erkrankt? Eine oder mehrere Personen, Auftreten von Symptomen, Art der  Symptome (Fieber, Durchfall, Erbrechen, Übelkeit), Arztbesuch? Zeitspanne zwischen Verzehr und Auftreten der Beschwerden?

Nützliche Links:
www.bfr.bund.de/de/publikation/merkblaetter_fuer_verbraucher-512.html

Lebensmittelwarnung.de -  Neueste Warnungen

Lebensmittelsicherheit (sachsen-anhalt.de)

SG Lebensmittelüberwachung

Öffnungszeiten

nach vorheriger Terminvereinbarung

Anschrift
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Oberaltenburg 4b
06217Merseburg

Kontakt

Telefon:
03461 40 1771
Fax:
03461 40 1799