SG Sozialer Dienst
- Telefon:
- 03461 40-1590
- Fax:
- 03461 40-1502
- E-Mail:
- jugendamt-sd [at] saalekreis.de
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Öffnungszeiten
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
mit Bitte um telefonische Terminvereinbarung vorab
Kloster 4
06217Merseburg
Hansering 19
06108Halle (Saale)
Kirchplan 1
06268Querfurt
Wenn Sie das Gefühl haben, bei der Erziehung Ihres Kindes oder Ihrer Kinder nicht mehr weiter zu wissen oder Sie bei einer anstehenden Trennung nicht wissen, was danach auf Sie und die Familie zukommt, sind die MitarbeiterInnen im Allgemeinen Sozialen Dienst Ihre Ansprechpartner. Auch junge Menschen, die in ihrer persönlichen Situation das Gefühl haben, mit Problemen nicht fertig zu werden, finden verständnisvolle Zuhörer im Allgemeinen Sozialen Dienst.
Unsere Aufgaben sind insbesondere:
- die Förderung junger Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung
- die Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen sowie benachteiligten jungen Menschen
- Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung sowie in Fragen von Partnerschaft, Trennung und Scheidung
- Angebote über geeignete Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
- Wir kümmern uns um die Versorgung von Kindern in Notsituationen
- Wir begleiten bei der Hilfe zur Erziehung, den Hilfen für junge Volljährige und der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen
- Wir wirken in familiengerichtlichen Verfahren mit
- Wir nehmen Kinder in Obhut, wenn dies zu ihrem Schutz erforderlich ist.
Unsere Beratungen sind immer vertraulich und haben das Ziel, zu informieren, auf Fragen geeignete Antworten zu finden und gemeinsame Problemlösungen zu entwickeln.
Öffentlicher Nahverkehr
- Straßenbahn:
- Linie 5 Merseburg, Klinikum
- Bus:
- Linien 111 und 112 Merseburg, Kloster
Zuständigkeiten
- Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes annehmen
- Beurkundung der Bereiterklärung für eine Adoption beantragen
- Einsicht in die Adoptionsakte beantragen
- Einwilligung des Vaters in die Adoption eines Kindes abgeben
- Einwilligung in die Adoption durch Kinder über 14 Jahre widerrufen
- Familien- und Erziehungsberatung beantragen
- Hilfe zur Erziehung beantragen
- Jugendgerichtshilfe
- Kindernotruf
- Krankenhilfe für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Alleinerziehende mit Kindern in gemeinsamen Wohnformen beantragen
- Persönliches Budget beantragen
- Pflegekinder / Pflegeeltern
- Unterbringung in Kinderheim beantragen
Typ | Titel | Größe |
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Organigramm der Kreisverwaltung
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0.20 MB |