SG Lebensmittelüberwachung
- Telefon:
- 03461 40-1778
- Fax:
- 03461 40-1799
- E-Mail:
- veterinaeramt [at] saalekreis.de
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Öffnungszeiten
Di: 08:00 – 12:00 / 13:00 – 17:30 Uhr
Do: 08:00 – 12:00 / 13:00 – 15:30 Uhr
Anschrift
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Oberaltenburg 4b
06217Merseburg
Oberaltenburg 4b
06217Merseburg
Die Lebensmittelüberwachung dient in erster Linie dem Gesundheitsschutz und dem Schutz vor Täuschung der Verbraucher.
Ihre Aufgaben sind:
- Überwachung aller Lebensmittelunternehmen/r und sonstigen Einrichtungen, die am Verkehr mit Lebensmitteln beteiligt sind
- Überwachung von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika, Tabakwaren inklusive Probenahmen
Spezielle Rückstandsuntersuchungen - Annahme von Beschwerden und Hinweisen im Zusammenhang mit lebensmittelbedingten Erkrankungen und bei Verdacht auf Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen
- Klärung von Verbraucherbeschwerden über verdorbene oder nicht verkehrsfähige Lebensmittel
Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Zulassungsverfahrens von Unternehmen, die Lebensmittel tierischen Ursprungs herstellen und gemäß Verordnung (EG) 853/2004 zulassungspflichtig sind
Attestierung bei Exporten von Lebensmitteln tierischer Herkunft - Überwachung der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind (Speiseabfälle)
- Organisation der Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Mitwirkung bei baurechtlichen Genehmigungen, bei Neu- oder Umbau von Einrichtungen, die am Verkehr mit Lebensmitteln beteiligt sind sowie lebensmittelrechtliche Abnahme der Einrichtungen vor Inbetriebnahme
- Handelsklassenüberwachung, Kontrolle von Kennzeichnungsvorschriften und Qualitätsnormen,
Exportkontrollen auf der Erzeugerstufe für frisches Obst und Gemüse, welches für die Ausfuhr in Drittländer bestimmt ist
Zuständigkeiten
- Hausschlachtung anmelden
- Informationen zu Cross Compliance
- Informationen zu Schadstoffen in Lebens- und Futtermitteln
- Lebensmittelbetriebe registrieren
- Lebensmittelprüfung beantragen
- Mitteilungs- und Übermittlungspflichten der Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer nach Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung
- Schlachttier- und Fleischuntersuchung beantragen