Wohngeld
Leistungsbeschreibung
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es soll Menschen mit geringem Einkommen helfen, die Kosten einer angemessenen Wohnung zu finanzieren. Ein Teil der Aufwendungen für den Wohnraum muss in jedem Fall selbst getragen werden.
Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt und wenn die Voraussetzungen nachgewiesen werden. Wichtig ist der Termin der Antragstellung. In der Regel wird vom ersten des Monats berechnet, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist.
Wohngeld gibt es für selbstgenutzten Wohnraum in Form von:
Mietzuschuss für
- Mieter
- Untermieter
- Bewohner von Heimen
- Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung
Wohngeld ist abhängig von folgenden Voraussetzungen:
- der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder: Zum Haushalt gehören nicht nur Familienmitglieder, sondern alle Personen, die im Haushalt leben.
anzurechnendes Einkommen des Haushaltes: Bei der Einkommensberechnung wird vom Bruttoeinkommen ausgegangen. Von diesem Betrag werden abhängig von der Entrichtung folgende bestimmte Beträge pauschal abgezogen: - Werbungskosten
- Steuern
- Kranken- und Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- der monatlichen Miete bzw. Belastung: Von der Gesamtmiete werden Heizkosten, Warmwasser und Garage/Stellplatz nicht berücksichtigt.
Folgende Faktoren werden bei Wohneigentum berücksichtigt:
- Pauschale für Instandhaltungs- und Betriebskosten entsprechend der genutzten Wohnfläche
- Grundsteuer/Verwalterkosten
- Kredite zum Erwerb/Bau und Verbesserung des Eigentums
Dabei sind Miethöchstgrenzen je nach Mietenstufe zu beachten.
Zuständige Stelle
Die Verwaltungsgemeinschaften Bad Dürrenberg, Bad Lauchstädt, Leuna sowie Braunsbedra bieten die Möglichkeit der Antragsausgabe bzw. Antragsabgabe.
Bei einer erstmaligen Antragsabgabe ist es sinnvoll, persönlich bei der Wohngeldstelle in Merseburg vorzusprechen. Dadurch kann ein Mehraufwand vermieden werden.
Empfänger von Wohngeld und Kindergeldzuschuss aus dem gesamten Saalekreis einschließlich Merseburg sind berechtigt, einen Antrag auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes beim Landkreis Saalekreis zu stellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte folgender bereitgestellter Liste.
Antragsformulare
- Antrag auf Mietzuschuss
- Antrag auf Lastenzuschuss
- Antrag für Heimbewohner
Für die Personalangaben
- Bestätigung vom Einwohnermeldeamt auf Antragsformular
Für die Ermittlung der zu berücksichtigenden Miete
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung
- Für die Ermittlung der zu berücksichtigenden Belastung
Eigentumsnachweis
- Bescheinigung über die Aufnahme von Fremdmitteln vom Kreditinstitut (Kredite und Bausparverträge mit Verwendungszweck)
- Wohnflächenberechnung
- Grundsteuerbescheid und Verwaltungskosten
Für die Ermittlung des anrechenbaren Einkommens
- Belege über das im Antrag erklärte Einkommen für jedes Haushaltsmitglied
- Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber sowie aktuelle Gehaltsabrechnung
- aktueller Rentenbescheid
- Arbeitslosengeldbescheid
- Elterngeldbescheid; Nachweis über Mutterschaftsgeld und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- BAföG Bescheid; BAB-Bescheid, Ausbildungsvertrag, Immatrikulationsbescheinigung
- Erstbescheid und Bescheid über laufende Gewährung von Unterhaltsvorschuss (UVG)
- Nachweis über empfangenen Unterhalt (3 Kontoauszüge)
- Leistungen nach Unterhaltsvorschussgesetz (UVG-Bescheid)
- Kindergeldnachweis im Bedarfsfall
- SGB II Bescheid bei Ausschluss einzelner Familienmitglieder bzw. Ablehnung SGB II
- Einkünfte aus Kapitalerträgen (Zinsen, Dividende)
- Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit sowie aus Gewerbe: Gewinn-Verlust-Rechnung (BWA) bzw. Einnahmenüberschuss-Rechnung, Einkommensteuerbescheid vom Vorjahr, Gewerbeanmeldung
Zur Feststellung des pauschalen Abzuges
- Nachweis über Entrichtung von Pflichtbeiträgen zur Kranken- und Rentenversicherung
- Nachweis über die Entrichtung von Steuern aus Einkommen (Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Kirchensteuer)
Für sonstige Frei- und Abzugsbeträge
- Nachweis über den Grad der Behinderung (Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid - Nachweis über Pflegebedürftigkeit)
- Nachweis über Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen
- Unterhaltstitel; Unterhaltsvereinbarung; Zahlungsbelege (3 Kontoauszüge)
Zur Vermögensprüfung
- Vermögenserklärung zum Wohngeldantrag
Sonstiges
- Negativbescheinigung der zuletzt zuständigen Wohngeldbehörde bei Zuzug in den Saalekreis
Quelle: Landkreis Saalekreis
SG Soziale Hilfen / Leistungen
Öffnungszeiten
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
Persönliche Beratungen sind ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich. Terminvereinbarungen sind jeweils dienstags in der Zeit 9:00-12:00 und 13:30-18:00 Uhr und donnerstags von 9:00-12:00 und 13:30-15:30 Uhr unter 03461/1351 oder -1315 telefonisch möglich.
Adressen
Domstraße 4
06217Merseburg
Sozialamt Nebenstelle Halle
Hansering 19
06108Halle (Saale)
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40 1315
- Fax:
- 03461 40 1352
- E-Mail:
- sozialamt [at] saalekreis.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- nein
Formulare
- Vermögenserklärung zum Wohngeldantrag
- Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung
- Antrag auf Wohngeld (einschließlich der Heimverwaltung/Heimleitung)
- Antrag auf Wohngeld (einschließlich Erläuterungen) - Lastenzuschuss
- Antrag auf Wohngeld (einschließlich Erläuterungen) - Mietzuschuss
- Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen
- Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung
- Verdienstbescheinigung