Erklärfilm zum Wohngeld-Plus

Flyer zum Wohngeld-Plus

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Wohngeld beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie können Wohngeld als Mieter (sogenannter Mietzuschuss) oder als Eigentümer für selbstgenutzten Wohnraum (sogenannter Lastenzuschuss) erhalten.

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld bekommen, hängt davon ab, wie hoch Ihr Einkommen ist und wie hoch Ihre Miete oder Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum ist. Eine Rolle spielt auch, wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben.

Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände im

Bewilligungszeitraum verschlechtert, können Sie jederzeit eine Erhöhung des Wohngeldes beantragen.

Sie müssen alle Änderungen der Wohngeldbehörde unverzüglich mitteilen.

Das betrifft auch Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können.

Die Höhe des Wohngeldes kann regional unterschiedlich sein. Die Miete oder Belastung ist nur bis zu bestimmten Höchstbetrag zuschussfähig. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietniveau, den sogenannten Mietenstufen.

An wen muss ich mich wenden?

Anträge auf Wohngeld können Sie bei den Wohngeldbehörden stellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Dem ausgefüllten Weiterbewilligungsantrag müssen Sie noch Nachweise beilegen.

• Aktuelle Nachweise zu Ihrer Miete oder Belastung, vor allem:

• Kontoauszüge, aus denen die Höhe der momentanen Miete erkennbar ist

• aktuelle Betriebskostenabrechnung,

• bei Eigentümern: Nachweise zu den bestehenden Darlehen, die Sie für den Kauf, Bau oder die Modernisierung Ihres Eigenheims oder Ihrer Eigentumswohnung aufgenommen haben,

• bei Wohneigentum: aktueller Grundsteuerbescheid.

• Nachweise zum Einkommen aller Haushaltsmitglieder, z. B.

• Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten Monate,

• aktueller Rentenbescheid,

• aktueller Bescheid über den Bezug von anderen Sozialleistungen (z.B.

Arbeitslosengeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Krankengeld),

• Nachweis für Unterhaltszahlungen,

• Nachweis über Zinsen und andere Kapitalerträge (z. B. bei Sparkonten, Festgeld, Tagesgeld, Bausparverträgen, Fonds); insbesondere Steuerbescheinigungen.

• Sonstige Nachweise (falls vorhanden), z. B.

• Schwerbehindertenausweis und

• Bescheid über Leistungen der Pflegeversicherung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Bewilligung erfolgt in der Regel für 12 Monate. Einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld sollten Sie 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes stellen.

Das Wohngeld oder eine Erhöhung erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.

Anträge / Formulare

Schriftform erforderlich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände wieder verbessert oder verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen.

Damit Sie nicht zu Unrecht Wohngeld erhalten, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig überprüfen.

Die Höhe des Wohngeldes kann regional unterschiedlich sein. Die Miete oder Belastung ist nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähig. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau. Es gibt 6 Mietenstufen. Bei Mietenstufe 3 entsprechen die Mieten einer Gemeinde ungefähr dem Bundesdurchschnitt.

Quelle: BUS Sachsen-Anhalt

SG Soziale Hilfen / Leistungen

Öffnungszeiten

Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr

Persönliche Beratungen sind ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich. Terminvereinbarungen sind jeweils dienstags in der Zeit 9:00-12:00 und 13:30-18:00 Uhr und donnerstags von 9:00-12:00 und 13:30-15:30 Uhr unter 03461/1351 oder -1315 telefonisch möglich.

Adressen
Anschrift
Sozialamt
Domstraße 4
06217Merseburg
Anschrift
Sozialamt Nebenstelle
Hansering 19
06108Halle (Saale)
Kontakt
Telefon:
03461 40 1315
Fax:
03461 40 1352
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ja
Aufzug vorhanden
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