Einkommen und Vermögen
Zum Einkommen gehören zum Beispiel Renten, Erwerbseinkommen, Unterhaltszahlungen, Zinsen. Vom Einkommen bleiben beispielsweise angemessene Beiträge für eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung frei. Das Erwerbseinkommen muss nicht in voller Höhe eingesetzt werden. Welcher Betrag frei bleibt, ist im Einzelfall zu erfragen.
Zum Vermögen gehören zum Beispiel Haus- und Grundvermögen, Pkw's, Bargeld, Guthaben auf Konten, Rückkaufswerte von Lebens- und Sterbeversicherungen. Nicht angerechnet werden bei der Grundsicherung Geldbeträge bei Alleinstehenden bis zu einem Betrag von 2.600 und bei Verheirateten bzw. Lebenspartnern bis zu einem Betrag von 3.214 .
Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt werden Geldbeträge bei Alleinstehenden bis zu 1.600 EUR nicht angerechnet, jedoch 2.600 Euro bei Personen, die das 60.Lebensjahr vollendet haben, sowie bei voll Erwerbsgeminderten . Dieser Betrag wird um Familienzuschläge erhöht, wenn der Leistungsberechtigte bzw. die Leistungsberechtigte nicht alleinstehend ist.