Illegale Abfallablagerungen

Wie in jedem Jahr wurden leider auch in 2017 viele illegale Abfallablagerungen festgestellt. Grundstückseigentümer, Städte und Gemeinden sowie der Landkreis unternehmen jedes Jahr große Anstrengungen, um die Hinterlassenschaften verantwortungsloser Bürger zu beseitigen. Illegale Abfallentsorgung ist kein Kavaliersdelikt. Aus kleineren Ablagerungen entwickeln sich erfahrungsgemäß schnell größere wilde Müllkippen. Dies verärgert nicht nur die Bürger, sondern kann auch erheblichen Schaden anrichten. Wer so handelt, muss mindestens mit einem Bußgeld und einer Beräumungsanordnung rechnen. Unter Umständen liegt sogar eine Straftatbestand vor, wenn es sich um gefährliche Abfälle handelt.  

Abfälle, die keinem Verursacher zugeordnet werden können, sind durch den Grundstückseigentümer einzusammeln und gemäß dem Abfallgesetz des Landes Sachsen-Anhalt durch den Landkreis zu entsorgen. Die Kosten dafür belasten den Abfallgebührenhaushalt der Bürger des Saalekreises. Dabei ist die Entsorgung von Abfällen in der freien Natur vollkommen unnötig. Neben den regelmäßigen und flächendeckenden Sammlungen für Rest- und Bioabfall, Papier, Verpackungen, Baum- und Strauchschnitt sowie für Schadstoffe stehen auch zentrale Annahmestellen oder Sammeleinrichtungen für die ordnungsgemäße Entsorgung aller Abfallarten bereit. Ihren Sperrmüll können Sie einmal jährlich abholen lassen oder jederzeit an den Wertstoffhöfen in Beuna, Oppin und Querfurt sowie an der Annahmestelle in Nauendorf (Wettin-Löbejün) abgeben. Die Sperrmüllentsorgung ist bis zu 5 m³ je Jahr kostenlos. 

Für alle Abfallarten bestehen Entsorgungsmöglichkeiten im Landkreis. In den meisten Fällen wäre die Entsorgung sogar kostenlos bzw. über die Grundgebühr als Teil der Abfallentsorgungsgebühren mit keiner zusätzlichen Kostenlast verbunden.

Sperrmüll, Elektroschrott sowie Baum- und Strauchschnitt werden durch die vom Landkreis beauftragte Entsorgungsgesellschaft Saalekreis mbH regelmäßig bzw. auf Abruf am Grundstück abgeholt. Schadstoffe werden einmal je Jahr an zentralen Punkten in jeder Ortschaft gesammelt. Zudem können diese Abfälle an den Wertstoffhöfen und Annahmestellen in Oppin, Querfurt, Merseburg / Beuna und Nauendorf / Merbitz (nur Sperrmüll, Baum- und Strauchschnitt) abgegeben werden. Für andere Abfälle wie Bauschutt oder Baustellenabfälle werden mit der Abgabe zwar Gebühren fällig. Diese Gebühren liegen jedoch auf einem sehr niedrigen Niveau. 

Das Einsammeln der illegal abgelagerten Abfälle erfolgt mühsam durch Mitarbeiter der Kreisverwaltung. Sie werden dabei von den Gemeinden unterstützt. An dieser Stelle soll den Mitarbeitern der gemeindlichen Bauhofe ausdrücklich gedankt werden. Weiterhin erfährt der Landkreis Hilfe bei der Flurbereinigung durch eine Maßnahme mit 4 Arbeitskräften, die bei der Arbeitsförderungs- und Sanierungsgesellschaft mbH  angesiedelt ist. 

Die Kosten der Entsorgung der illegal abgelagerten Abfälle müssen über die Abfallentsorgungsgebühren finanziert werden. Für das Beräumen der illegal abgelagerten Abfälle sind 2017 Kosten in Höhe von mehr als 81.000 Euro angefallen. Dazu kommt das notwendige Einsammeln und Bereitstellen, welches in vielen Fällen die Grundstückseigentümer übernehmen müssen.

Jahr 2017 wurden insgesamt 32 Tonnen Altreifen, 50 Tonnen Bauschutt und 12 Tonnen Asbest eingesammelt. Jeder kann durch sein umsichtiges Verhalten dazu beitragen unsere Natur sauber zu halten. Sachdienliche Hinweise auf die Täter sollten darüber hinaus dem Umweltamt des Landkreises Saalekreis unter der Telefon-Nummer  03461 40-1412 oder per E-Mail (umweltamt@saalekreis.de) gemeldet werden. Das Umweltamt  ahndet jede illegale Abfallablagerung, die einem Verursacher zuzuordnen ist,  mit Bußgeldern oder Strafanzeigen. In 2017 konnten aufgrund von Hinweisen und Beweismitteln 38 Bußgeldverfahren gegen Verursacher illegaler Ablagerungen eingeleitet werden.

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