Einfuhrvorschriften von Lebensmitteln tierischen Ursprungs für den persönlichen Gebrauch
Die Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs für den persönlichen Gebrauch in die EU regelt die Verordnung (EG) Nr. 206/2009 .
Die Einschleppung von Tierseuchenerregern wie z.B. der Maul- und Klauenseuche oder der Schweinepest über im Reisegepäck mitgeführte Lebensmittel soll mit den Festlegungen der Verordnung verhindert werden.
Nähere Informationen finden Sie im Merkblatt und im Flyer: