gewerbsmäßige Hundehaltung beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Hunde gewerbsmäßig halten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Veterinäramt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag mit Angaben über
    • die Art der betroffenen Tiere,
    • die für die Tätigkeit verantwortliche Person,
    • die Räume und Einrichtungen.
  • Nachweis der persönlichen Sachkunde der verantwortlichen Person.

Die erforderliche Sachkunde besitzt auch, wer nachweislich innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung oder Betreuung für eine juristische Person über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten oder für eine juristische Person betreut hat.
Eine juristische Person ist in diesem Zusammenhang der Halter/die Halterin des Tieres.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden. Jedoch darf mit der Tätigkeit nur dann begonnen werden, wenn eine gültige Erlaubnis vorliegt.

Rechtsbehelf

Allgemeiner Rechtsbehelf

Allgemeiner Rechtsbehelf

Quelle: BUS Sachsen-Anhalt

SG Veterinärwesen

Öffnungszeiten

nach vorheriger Terminvereinbarung

Anschrift
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Oberaltenburg 4b
06217Merseburg
Kontakt
Telefon:
03461 40 1771
Fax:
03461 40 1799
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja