Informationen zur gemeinsamen Agrarpolitik/Konditionalität

Leistungsbeschreibung

Mit der Reform der der Gemeinsamen Agrarpolitik ab dem Jahr 2023 werden die bisher bestehenden europäischen Vorschriften zum Erhalt staatlicher Prämienzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe, die bisher unter dem Begriff "Cross Compliance" ("anderweitige Verpflichtungen") bekannt waren, mit dem Begriff der Konditionalität teilweise fortgeführt und durch neue Regelungen ersetzt.

Demnach müssen Landwirte (seit dem 1. Januar 2005) zum Erhalt von Prämienzahlungen bestimmte Verpflichtungen einhalten. Dabei geht es um folgende Komplexe:

  • die Einhaltung von Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) in den Bereichen Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen, Umwelt und Tierschutz,
  • die Erhaltung eines guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands (GLÖZ) der Flächen

Verstöße gegen die Verpflichtungen führen zu einer Kürzung der Zahlungen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Umsetzung der Regelungen der Konditionalität erfolgt in Sachsen-Anhalt auf drei Ebenen: Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten (MWL) ist die Zahlstelle. Koordinierende Stelle ist das Landesverwaltungsamt. Kontrollbehörden sind die Ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung sowie die Landkreise und kreisfreien Städte.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten (MWL) des Landes Sachsen-Anhalt und auf den Internetseiten des Landesverwaltungsamtes und der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG).

Quelle: Landkreis Saalekreis

SG Gewässerschutz

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