Einschulungsuntersuchung vereinbaren
Leistungsbeschreibung
Bevor Ihr Kind in die Schule gehen darf, muss es amtsärztlich untersucht worden sein.
Bei einer Einschulungsuntersuchung werden Tests zur Sprache, Motorik (Bewegung) und zum Wissenstand durchgeführt, um den Entwicklungsstand Ihres Kindes einschätzen zu können.
Dabei untersucht die Ärztin oder der Arzt Ihr Kind körperlich und es werden ein Hör- und ein Sehtest durchgeführt. Die schulärztliche Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Spezielle Hinweise: Einschulungsuntersuchung im Saalekreis
Vor der Einschulung erfolgt immer eine amtsärztliche Untersuchung beim öffentlichen Kinder- und Jugendgesundheitsdienst zur Feststellung des körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Entwicklungsstandes Ihres Kindes. Der Untersuchungstermin wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Alternativ ist auch eine telefonische Terminvereinbarung möglich unter 03461 401731 oder -1734.
An wen muss ich mich wenden?
Gesundheitsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Untersuchung benötigen Sie
- Untersuchungsheft (gelbes Heft)
- Impfausweis
- ausgefüllter Elternfragebogen (wird Ihnen mit dem Terminvorschlag zugesendet)
- wenn vorhanden: Brille, Hörgeräte
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Untersuchungstermin wird Ihnen durch Aushang in der Kindereinrichtung Ihres Kindes bekanntgegeben. Falls Ihr Kind keine Einrichtung besucht, müssen Sie selbst einen Untersuchungstermin mit dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst vereinbaren.
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Öffnungszeiten
Mo: 08:00 – 12:00 Uhr / 13:00 – 15:30 Uhr
Di: 08:00 – 12:00 Uhr / 13:00 – 17:30 Uhr
Do: 08:00 – 12:00 Uhr / 13:00 – 15:30 Uhr
Fr: 08:00 – 12:00 Uhr
06217Merseburg
06108Halle (Saale)
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1731
- E-Mail:
- gesundheitsamt [at] saalekreis.de