Einschulungsuntersuchung vereinbaren
Leistungsbeschreibung
Bevor Ihr Kind in die Schule gehen darf, muss es amtsärztlich untersucht worden sein.
Bei einer Einschulungsuntersuchung werden Tests zur Sprache, Motorik (Bewegung) und zum Wissenstand durchgeführt, um den Entwicklungsstand Ihres Kindes einschätzen zu können.
Dabei untersucht die Ärztin oder der Arzt Ihr Kind körperlich und es werden ein Hör- und ein Sehtest durchgeführt. Die schulärztliche Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben.
An wen muss ich mich wenden?
Gesundheitsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Untersuchung benötigen Sie
- Untersuchungsheft (gelbes Heft)
- Impfausweis
- ausgefüllter Elternfragebogen (wird Ihnen mit dem Terminvorschlag zugesendet)
- wenn vorhanden: Brille, Hörgeräte
Welche Gebühren fallen an?
keine
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Öffnungszeiten
Di: 08:00 – 12:00 Uhr / 13:00 – 17:30 Uhr
Do: 08:00 – 12:00 Uhr / 13:00 – 15:30 Uhr
Oberaltenburg 4b
06217Merseburg
Hansering 19
06108Halle (Saale)
Kirchplan 1
06268Querfurt
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1731
- E-Mail:
- gesundheitsamt [at] saalekreis.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja