Erlaubnis zum Führen von Waffen beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, führen möchten, benötigen Sie einen Waffenschein. Wenn Sie nur Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen führen möchten, ist der Kleine Waffenschein ausreichend.

Der Waffenschein kann mit Auflagen verbunden werden. Bei der Verlängerung des Waffenscheins sind sämtliche Erlaubnisvoraussetzungen erneut zu prüfen.

Der Kleine Waffenschein wird im Unterschied zum Waffenschein unbefristet erteilt.

Hinweis: Es wird zwischen dem Waffenschein und der Waffenbesitzkarte unterschieden.

An wen muss ich mich wenden?

Der Waffenschein wird von der Waffenbehörde, in Ihrem Landkreis oder kreisfreien Stadt, ausgestellt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischen Staatsangehörigen: Nationalpass)
  • Sachkundenachweis
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung
  • möglicherweise ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis

Welche Gebühren fallen an?

Waffenschein: EUR 315,00

Kleiner Waffenschein: EUR 66,00

Verlängerung der Geltungsdauer: EUR 257,00

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Was sollte ich noch wissen?

Die Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Waffe (Waffenschein) setzt immer auch die Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen (Waffenbesitzkarte) voraus. Dies gilt nicht für die Erteilung des Kleinen Waffenscheins.

Quelle: BUS Sachsen-Anhalt

SG Öffentliche Ordnung

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Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung

Anschrift
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Rollstuhlgerecht
nein
Aufzug vorhanden
nein