Erlaubnis zum Waffenhandel beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Erlaubnis zum gewerbsmäßigen oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition muss bei der für den Betriebssitz zuständigen Waffenbehörde beantragt werden. Sie kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden. Der Waffenhandel kann auch das Verleihen, Versteigern, Vermieten, Verpfänden, Verwahren oder Befördern lassen beinhalten.
Die Erlaubnis wird nur für eine natürliche Person (Einzelfirma) erteilt. Bei juristischen Personen benötigt der verantwortliche Geschäftsführer oder die einzelnen persönlich haftenden Gesellschafter jeweils eine Erlaubnis.
Wenn der Waffenhandel durch einen Stellvertreter betrieben werden soll oder eine Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragt wird, dann muss für sie eine Stellvertretungserlaubnis beantragt werden.
Die Erlaubnis erlischt, wenn die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder ein Jahr lang nicht ausgeübt wurde. Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Erlaubnis wird von der Waffenbehörde der Landkreise und Dessau-Roßlau ausgestellt.
In Halle und Magdeburg ist die jeweilige Polizeidirektion zuständig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis der Fachkunde (für Personen, die den Betrieb, eine Zweigniederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle selbst leiten)
- Gewerbeanmeldung
- Nicht-EU-Bürger: eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit berechtigt
- Nachweis über Bedürfnis für die Erteilung der Waffenhandelserlaubnis
- Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind: Handelsregisterauszug
- Nachweis über die sichere Unterbringung der Waffen und Munition durch entsprechende Zertifikate oder sicherheitstechnische Gutachten
Rechtsgrundlage
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt
Untere Waffen- und Sprengstoffbehörde
Öffnungszeiten
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
Adressen
Domplatz 2
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1212 (Buchstabe A-J)
- Telefon:
- 03461 40-1204 (Buchstabe K-R)
- Telefon:
- 03461 40-1238 (Buchstabe S-Z)
- E-Mail:
- ordnungsamt [at] saalekreis.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- nein
- Aufzug vorhanden
- nein