Heizölverbraucheranlage anzeigen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine prüfpflichtige Heizölverbraucheranlage errichten oder wesentlich ändern, müssen Sie dies vor Beginn der Errichtung oder wesentlichen Änderung schriftlich anzeigen.

Heizölverbraucheranlagen sind Anlagen zum Lagern und Verwenden von Heizöl. Notstromanlagen sind wie Heizölverbraucheranlagen zu behandeln.

Die untere Wasserbehörde prüft, ob Sie die Heizölverbraucheranlage wie geplant errichten können.

In folgenden Fällen müssen Sie keine gesonderte Anzeige einreichen:

  • für die Heizölverbraucheranlage wird ein behördliches Zulassungsverfahren durchgeführt
  • für die Heizölverbraucheranlage wird eine wasserrechtliche Eignungsfeststellung durchgeführt

An wen muss ich mich wenden?

Die untere Wasserbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Vollständig ausgefülltes Anzeigeformular für Heizölverbraucheranlagen
  • Lageplan (Standort)
  • Bauzeichnungen mit Aufstellort, Bauart und Volumen der Behälter
  • bauaufsichtliche Nachweise zu Behältern, Sicherheitseinrichtungen und anderen verwendeten Bauprodukten
  • eventuelle Sachverständigengutachten

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

49,00 EUR bis 98,00 EUR
Die Plausibilitätsprüfung ist nach Zeitaufwand gebührenpflichtig

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige der Heizölanlage muss 6 Wochen vor Baubeginn erfolgen.

Antragsfrist

6 Wochen
Reichen Sie die Anzeige 6 Wochen im Voraus schriftlich ein.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Quelle: BUS Sachsen-Anhalt

SG Gewässerschutz

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr

Anschrift
Umweltamt
Domplatz 9
06217Merseburg
Kontakt
Telefon:
03461 40-1910
Fax:
03461 40-1902
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja