Heizölanlage
Leistungsbeschreibung
Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Heizölanlage zu errichten und zu betreiben,
wird eine Anzeige bei der Wasserbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt erforderlich. Anzuzeigen sind:
- die Errichtung von unterirdischen Anlagen (unabhängig von der Lagermenge),
- die Errichtung von oberirdischen Anlagen mit mehr als 1 000 l Heizöl ("Oberirdisch" ist dabei auch eine Lagerung im Keller eines Gebäudes) sowie
- alle wesentlichen Änderungen und die Stilllegung der Anlage
Welche Unterlagen werden benötigt?
- vollständig ausgefülltes Anzeigeformular für Heizölanlagen
- bei oberirdischer Lagerung:Grundrißskizze vom Standort der Behälteranlage sowie der im Regelfall notwendigen Auffangwanne mit Bemaßung
- bei unterirdischer Lagerung:Lageplan mit Standort der Behälter und Trassenführung der Rohrleitungen einschließlich Bemaßung
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige der Heizölanlage muss 6 Wochen vor Baubeginn erfolgen.
Was sollte ich noch wissen?
Bestehende Anlagen, die bisher weder eine Genehmigung noch Anzeigebestätigung der
Wasserbehörde haben, müssen die Anzeige umgehend nachholen.
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt
SG Gewässerschutz
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
Anschrift
Domplatz 9
06217Merseburg
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1910
- Fax:
- 03461 40-1902
- E-Mail:
- wasserbehoerde [at] saalekreis.de