Genehmigung für einen Zoo beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Zoo betreiben möchten, benötigen Sie die Genehmigung der Naturschutzbehörde. Neben der Errichtung und dem Betrieb eines Zoos sind auch die Erweiterung und wesentliche Änderungen genehmigungspflichtig. Die Naturschutzbehörde erteilt die Genehmigung auf Antrag für bestimmte Anlagen und bestimmte Betreiber und legt für den Tierbestand jeder einzelnen Art eine Höchstzahl fest.

Zoos sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Einrichtungen, in denen Tiere wildlebender Arten mindestens sieben Tage im Jahr gehalten werden, um diese zur Schau zu stellen.

An wen muss ich mich wenden?

untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt, in Kreisfreien Städten bei der Stadtverwaltung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Je nach Art des Zoos werden unterschiedliche Unterlagen benötigt. Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Verfahrensgebühr (aufwandsabhängig)

Welche Fristen muss ich beachten?

Beantragung/Genehmigung: vor Aufnahme der beschriebenen Tätigkeiten

Rechtsgrundlage

§ 42 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) [DE] [https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__42.html]

Anträge / Formulare

formloses Antragsschreiben möglich: ja

Quelle: BUS Sachsen-Anhalt

SG Naturschutz, Wald-/Forstaufsicht

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr

Anschrift
Umweltamt
Domplatz 9
06217Merseburg
Kontakt
Telefon:
03461 40-1423
Fax:
03461 40-1902
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja