Zoo - Genehmigung
Leistungsbeschreibung
Zoologische Gärten sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten für Besucher während eines Zeitraumes von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden.
Die Errichtung, die wesentliche Änderung und der Betrieb von Zoologischen Gärten bedürfen der Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde. Diese wird für bestimmte Anlagen und bestimmte Betreiber erteilt und legt für den Tierbestand jeder einzelnen Art eine Höchstzahl fest.
Die Fachaufsichts- und Widerspruchsbehörde ist das Landesverwaltungsamt.
Rechtsgrundlage
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt
SG Naturschutz, Wald-/Forstaufsicht
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
Anschrift
Domplatz 9
06217Merseburg
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1423
- Fax:
- 03461 40-1902
- E-Mail:
- naturschutz [at] saalekreis.de