Beseitigung von Anlagen anzeigen
Leistungsbeschreibung
Nach § 60 Abs.3 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) ist die Beseitigung von
- Anlagen nach § 60 Abs. 1 BauO LSA,
- freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3,
- sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m
verfahrensfrei.
Im Übrigen ist die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen mindestens einen Monat vor Beginn der Beseitigung der zuständigen Stelle anzuzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und den Städten Naumburg, Stendal, Köthen, Weißenfels und Zeitz.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes amtliches Anzeigeformular
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsfrist
Vor Beginn der Beseitigung
Rechtsgrundlage
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt
SG Bauaufsicht
Öffnungszeiten
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
Domplatz 9
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1430
- Fax:
- 03461 40-1449
- E-Mail:
- bauaufsicht [at] saalekreis.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja