Jugendhilfeeinrichtungen im Saalekreis
Leistungsbeschreibung
Die fachliche und fachaufsichtliche Betreuung der Jugendhilfeeinrichtungen erfolgt durch zwei Behörden:
Für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Jugendhilfeeinrichtungen
- Wahrnehmung der Heimaufsicht über alle im Saalekreis gelegenen Kinder- und Jugendheime inkl. sämtlicher Außenwohngruppen sowie sozialpädagogische Tagesgruppen
- Beratung der Träger von Jugendhilfeeinrichtungen bei Betriebsgründung und Betriebsführung
- Bearbeitung von Betriebserlaubnisverfahren und -änderungen
ist das Landesverwaltungsamt Halle, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale) zuständig.
Verhandlung, Abschluss und Fortschreibung von Vereinbarungen gem. §§ 78a ff SGB VIII mit den Trägern von stationären und teilstationären Jugendhilfeeinrichtungen im Saalekreis über
- Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote (Leistungsvereinbarung)
- Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität der Leistungsangebote sowie über geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung (Qualitätsentwicklungsvereinbarung)
- differenzierte Entgelte für die Leistungsangebote und die betriebsnotwendigen Investitionen (Entgeltvereinbarung)
fällt in die Zuständigkeit des Jugendamtes Saalekreis, Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe. Den entsprechenden Ansprechpartner finden Sie in der rechten Kontaktspalte.
Der Saalekreis orientiert sich an den Hinweisen des Modellprogramms „Wirkungsorientierte Qualifizierung der Hilfen zur Erziehung“. Nähere Informationen finden Sie unter www.wirkungsorientierte-jugendhilfe.de
Quelle: Landkreis Saalekreis
SG Jugendförderung
Öffnungszeiten
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
mit Bitte um telefonische Terminvereinbarung vorab
Kloster 4
06217Merseburg
Hansering 19
06108Halle (Saale)
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40 1517
- Fax:
- 03461 40 1502
- E-Mail:
- jugendamt [at] saalekreis.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja