Honorar-Finanzanlagenberater: Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Die gewerbsmäßige Beratung zu Finanzanlagen auf Honorarbasis bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist das Ordnungsamt des Landkreises Saalekreis / Sachgebiet Öffentliche Ordnung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9)
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsgerichts (§ 882b ZPO) sowie Auskunft des Insolvenzgerichts, ob Verfahren eröffnet wurde
  • Bescheinigung über den Bestand einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die natürliche Person sowie Personenhandelsgesellschaften, in denen diese tätig ist, nach § 34h Abs. 1 GewO, §§ 9 ff. FinVermV
  • Sachkundenachweis für Finanzanlagenvermittler
  • Auszug aus dem Handelsregister, soweit Eintragung vorliegt (aktuelle Kopie)

Rechtsgrundlage

Quelle: Landkreis Saalekreis

SG Öffentliche Ordnung

Öffnungszeiten

Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung

Anschrift
SG Öffentliche Ordnung
Domplatz 2
06217Merseburg
Kontakt
Telefon:
03461 40-1230
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
nein
Aufzug vorhanden
nein