Honorar-Finanzanlagenberater: Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
Die gewerbsmäßige Beratung zu Finanzanlagen auf Honorarbasis bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist das Ordnungsamt des Landkreises Saalekreis / Sachgebiet Öffentliche Ordnung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9)
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsgerichts (§ 882b ZPO) sowie Auskunft des Insolvenzgerichts, ob Verfahren eröffnet wurde
- Bescheinigung über den Bestand einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die natürliche Person sowie Personenhandelsgesellschaften, in denen diese tätig ist, nach § 34h Abs. 1 GewO, §§ 9 ff. FinVermV
- Sachkundenachweis für Finanzanlagenvermittler
- Auszug aus dem Handelsregister, soweit Eintragung vorliegt (aktuelle Kopie)
Rechtsgrundlage
Quelle: Landkreis Saalekreis
SG Öffentliche Ordnung
Öffnungszeiten
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
Adressen
Anschrift
Ordnungsamt
Domplatz 2
06217Merseburg
Domplatz 2
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1230
- Fax:
- 03461 40-1218
- E-Mail:
- ordnungsamt [at] saalekreis.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- nein
- Aufzug vorhanden
- nein