Finanzanlagenvermittler: Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
Die gewerbsmäßige Anlagenvermittlung und Anlagenberatung bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist das Ordnungsamt des Landkreises Saalekreis / Sachgebiet Öffentliche Ordnung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde gemäß § 150 Abs. 5 BZRG (Belegart 9)
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramtes
- Auszüge aus dem Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts (§ 882b ZPO)
- Auszug des zuständigen Insolvenzgerichts, zur Insolvenzfreiheit und zur Abweisung der Verfahrenseröffnung mangels Masse gemäß § 26 Absatz 2 InsO
- Bescheinigung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung für die natürliche Person sowie Personenhandelsgesellschaften, in denen diese tätig ist, für Finanzanlagenvermittler nach § 34f Absatz 2 Nummer 3 GewO, §§ 9 ff. FinVermV
- Auszug aus dem Handelsregister, soweit Eintragung vorliegt (aktuelle Kopie)
- Gewerbeanmeldung bzw. -ummeldung
Rechtsgrundlage
Quelle: Landkreis Saalekreis
SG Öffentliche Ordnung
Öffnungszeiten
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
Adressen
Anschrift
Ordnungsamt
Domplatz 2
06217Merseburg
Domplatz 2
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1230
- Fax:
- 03461 40-1218
- E-Mail:
- ordnungsamt [at] saalekreis.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- nein
- Aufzug vorhanden
- nein