Finanzanlagenvermittler: Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Die gewerbsmäßige Anlagenvermittlung und Anlagenberatung bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist das Ordnungsamt des Landkreises Saalekreis / Sachgebiet Öffentliche Ordnung

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde gemäß § 150 Abs. 5 BZRG (Belegart 9)
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramtes
  • Auszüge aus dem Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts (§ 882b ZPO)
  • Auszug des zuständigen Insolvenzgerichts, zur Insolvenzfreiheit und zur Abweisung der Verfahrenseröffnung mangels Masse gemäß § 26 Absatz 2 InsO
  • Bescheinigung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung für die natürliche Person sowie Personenhandelsgesellschaften, in denen diese tätig ist, für Finanzanlagenvermittler nach § 34f Absatz 2 Nummer 3 GewO, §§ 9 ff. FinVermV
  • Auszug aus dem Handelsregister, soweit Eintragung vorliegt (aktuelle Kopie)
  • Gewerbeanmeldung bzw. -ummeldung

Rechtsgrundlage

Quelle: Landkreis Saalekreis

SG Öffentliche Ordnung

Öffnungszeiten

Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung

Anschrift
SG Öffentliche Ordnung
Domplatz 2
06217Merseburg
Kontakt
Telefon:
03461 40-1230
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
nein
Aufzug vorhanden
nein