Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis beantragen

Leistungsbeschreibung

Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU/EWR-Mitgliedsstaat) dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge unbegrenzt führen, wenn sie keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Sofern eine Wohnsitzbegründung in Deutschland vorliegt, gilt die Berechtigung nur für die Dauer von 6 Monaten. Danach wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sog. Umschreibung).

Hinweis:

EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Fahrerlaubnisklassen bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung und können ohne zeitliche Befristung verwendet werden. Dies betrifft die Fahrerlaubnisklassen A bis BE.

Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland zeitlich befristet sind (wie z.B. die Fahrerlaubnisse für Lastkraftwagen und Bus), gelten die deutschen Gültigkeitsfristen auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder eine längere Frist eingetragen ist.

Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie ihren Hauptwohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass/Aufenthaltstitel/Fiktionsbescheinigung inkl. erweiterte Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt)
  • Nachweis über den ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (erstmalige Begründung eines ständigen Aufenthalts)
  • falls vorhanden: Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (9 UE) Onlinekurs wird nicht akzeptiert
  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
  • eine Erklärung über die Gültigkeit der Fahrerlaubnis mit Ablichtung des ausländischen Führerscheins
  • ausländischer Führerschein im Original
  • Übersetzung des ausländischen Führerscheins mit Klassifizierung (nur amtlich anerkannte Übersetzung)

Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

  • Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen (Augenarzt)
  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (ärztliche Untersuchung)

Zusätzlich für die Klassen D1, D1E, D, DE

  • betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten bzw. Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung über die Eignung zur Fahrgastbeförderung (Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations-, Aufmerksamkeitsleistung, Reaktionsfähigkeit)
  • Führungszeugnis gemäß § 30 Absatz 5 Satz 1 des Bundeszentralregistergesetzes (behördliches Führungszeugnis)

Was sollte ich noch wissen?

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Bei einer vorhandenen Sprachbarriere bitten wir Sie mit einem Dolmetscher vorzusprechen.

Quelle: Landkreis Saalekreis

SG Fahrerlaubniswesen

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00 Uhr
Mi: 09:00 – 12:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:00 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr

Bitte nutzen Sie die Online-Terminreservierung.

Die Führerscheinstelle steht Ihnen aus organisatorischen Gründen vom 25. - 28. März 2024 nur mit Termin zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis. 

Anschrift
Straßenverkehrsamt
Weißenfelser Straße 46 a-c
06217Merseburg
Kontakt
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03461 40-1849
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Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja