Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs anzeigen
Leistungsbeschreibung
Als Prostitutionsfahrzeuge werden Kraftfahrzeuge, Fahrzeuganhänger und andere mobile Anlagen bezeichnet, die zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt werden.
Wenn Sie ein Prostitutionsfahrzeug an mehr als an 2 aufeinander folgenden Tagen oder mehrmals im Monat zum Betrieb aufstellen wollen, müssen Sie dies vorher anmelden.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an den jeweils örtlich zuständigen Landkreis oder an die jeweils örtlich zuständige kreisfreie Stadt, in dem bzw. in der das Prostitutionsfahrzeug aufgestellt werden soll.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Vor- und Nachname des Fahrzeughalters und der vollständige Name des Betreibers des Prostitutionsfahrzeuges,
- Kopie der Erlaubnis zur Bereitstellung des Prostitutionsfahrzeuges, ggf. die Kopie einer Stellvertretererlaubnis,
- das Kraftfahrzeug- oder Schiffskennzeichen des Prostitutionsfahrzeuges,
- genaue Angabe des Aufstellungsortes,
- die Dauer der Aufstellung,
- die Betriebszeiten,
- Einverständnis des Grundstückseigentümers oder Erlaubnis zur Sondernutzung öffentlicher Wegefläche,
- Kopien der Anmeldebescheinigungen oder Aliasbescheinigungen der Prostituierten, die im Prostitutionsfahrzeug tätig werden,
- Kopien der mit den Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen.
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Aufstellung eines Fahrzeuges der zuständigen Behörde 2 Wochen vorher anzeigen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Was sollte ich noch wissen?
Vor der Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges benötigen Sie eine Erlaubnis für das Bereitstellen eines bestimmten Prostitutionsfahrzeuges. Diese erhalten Sie auf Antrag beim jeweils örtlich zuständigen Landkreis oder bei der jeweils örtlich zuständigen kreisfreien Stadt.
Sollten Sie die Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig anmelden, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt
SG Öffentliche Ordnung
Öffnungszeiten
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
Adressen
Domplatz 2
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1230
- Fax:
- 03461 40-1218
- E-Mail:
- ordnungsamt [at] saalekreis.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- nein
- Aufzug vorhanden
- nein