Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie betreiben ein Prostitutionsgewerbe, wenn Sie
- gewerbsmäßig sexuelle Dienstleistungen durch eine oder mehrere andere Personen anbieten
- oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellen.
Beispiele für ein Prostitutionsgewerbe sind:
- Prostitutionsstätte (z. B. Bordell, Laufhaus) Prostitutionsfahrzeug,
- eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen
- oder eine Prostitutionsvermittlung (z. B. Escort-Vermittlung).
Durch ein Prostitutionsgewerbe ziehen Sie einen wirtschaftlichen Nutzen aus der Prostitution einer anderen Person. Wenn Sie selbst Prostitution ausüben, betreiben Sie kein Prostitutionsgewerbe. In diesem Fall sind Sie Prostituierte und müssen dies anmelden und sich gesundheitlich beraten lassen.
Die Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe ist befristet. Die Erlaubnis kann Nebenbestimmungen enthalten.
Ebenso können Sie Ihr Prostitutionsgewerbe durch eine oder mehrere stellvertretende Person(en) betreiben lassen. Auch hierfür benötigen Sie eine gesonderte Erlaubnis.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an den jeweils örtlich zuständigen Landkreis oder an die jeweils örtlich zuständige kreisfreie Stadt, in der Sie Ihr Prostitutionsgewerbe betreiben wollen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Je nach Betriebsart sind unterschiedliche Unterlagen für das Erlaubnisverfahren vorzulegen.
Natürliche Personen (Einzelpersonen)
- Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel,
- Betriebskonzept,
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „0“ bzw. europäisches Führungszeugnis,
- Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „9“,
- Bescheinigung in Steuersachen des für Sie zuständigen Finanzamtes,
- Angaben zu den Personen, die die Prostitutionstätigkeit ausüben.
Juristische Personen (z. B. GmbH) und Personenvereinigungen (z. B. OHG, KG)
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister,
- Kopie des Gesellschaftsvertrages,
- Betriebskonzept,
- Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel für die gesetzlichen Vertreter bzw. Vertreterinnen,
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „0“ für die gesetzlichen Vertreter bzw. Vertreterinnen bzw. europäisches Führungszeugnis,
- Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „9“ sowohl für die Gesellschaft als auch die gesetzlichen Vertreter bzw. Vertreterinnen,
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes jeweils für die Gesellschaft und die gesetzlichen Vertreter bzw. Vertreterinnen,
- Angaben zu den Personen, die die Prostitutionstätigkeit ausüben.
Daneben benötigen Sie eine Erlaubnis für das Betreiben einer Prostitutionsstätte, eines –fahrzeuges oder einer –veranstaltung. Diese erhalten Sie durch einen gesonderten Antrag.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Was sollte ich noch wissen?
Sie müssen zusätzlich ein Gewerbe anmelden.
Zudem braucht auch der oder die Prostituierte eine Anmeldung. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Stichwort „Prostitution anmelden“.
Die Zuverlässigkeit wird spätestens nach 3 Jahren erneut überprüft.
Wenn Sie das Prostitutionsgewerbe durch einen Stellvertreter betreiben wollen, finden Sie weitere Informationen unter dem Stichwort :Prostitutionsgewerbe Stellvertreter berufen“.
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt
SG Öffentliche Ordnung
Öffnungszeiten
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
Adressen
Domplatz 2
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1230
- Fax:
- 03461 40-1218
- E-Mail:
- ordnungsamt [at] saalekreis.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- nein
- Aufzug vorhanden
- nein