Prostitutionsstätte anmelden

Leistungsbeschreibung

Prostitutionsstätten sind Gebäude, einzelne Räume oder sonstige ortsfeste Anlagen. Sie sind Betriebsstätten und werden für sexuelle Dienstleistungen genutzt.

Wenn Sie eine Protsitutionsstätte betreiben möchten, brauchen Sie vorher eine Erlaubnis.

An die Prostitutionsstätte sind bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Das sind vor allem bauliche Mindeststandards, die eingehalten werden müssen.

Die Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte kann auch befristet erteilt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, wo auch die Prostitutionsstätte liegt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Betriebskonzept
  • schriftlicher Antrag für eine Erlaubnis
  • Nachweis über die persönliche Zuverlässigkeit (Führungszeugnis Belegart 0)
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
  • Baugenehmigung/Nutzungsgenehmigung
  • Grundrisszeichnung (möglichst im Maßstab 1:100)
  • Mietvertrag/Eigentumsnachweis (Kopie)
  • Nachweis über eine gültige Betriebszulassung  
  • Gewerbezentralregisterauszug für natürliche und juristische Personen (Belegart 9)

Zudem sind folgende Angaben nachzuweisen

  • bei einer natürlichen Person:
    • Name,
    • Geburtsdatum und
    • Anschrift derjenigen Person, für die die Erlaubnis beantragt wird
  • bei einer juristischen Person oder Personenvereinigung
    • Name der Firma,
    • Anschrift,
    • Nummer des Registerblattes im Handelsregister und
    • Sitz der Firma.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Erlaubnis einer Prostitutionsstätte fallen Kosten zwischen 500,00 und 3.000,00 Euro an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie dürfen die Prostitutionsstätte erst betreiben, wenn Sie die Erlaubnis haben.

Anträge / Formulare

Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle. 

Was sollte ich noch wissen?

Wie Sie die Erlaubnis für Ihr Prostitutionsgewerbe erhalten, erfahren Sie unter dem Stichwort „Erlaubnis für Prostitutionsgewerbe beantragen“.

Quelle: BUS Sachsen-Anhalt

SG Öffentliche Ordnung

Öffnungszeiten

Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung

Adressen
Anschrift
Ordnungsamt
Domplatz 2
06217Merseburg
Kontakt
Telefon:
03461 40-1230
Fax:
03461 40-1218
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
nein
Aufzug vorhanden
nein