Prostitutionstätigkeit erstmalig anmelden

Leistungsbeschreibung

Das Prostituiertenschutzgesetz fordert die vorherige Anmeldung Ihrer Prostitutionstätigkeit bei der zuständigen Behörde. Zur Anmeldung müssen Sie persönlich erscheinen.

Zum Nachweis über Ihre erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebescheinigung. Sie haben auch die Möglichkeit, eine Anmeldebescheinigung in anonymisierter Form zu beantragen.

Sie müssen die Anmeldebescheinigung oder die Anmeldebescheinigung in anonymisierter Form bei der Ausübung der Prostitution immer mitführen.

Verstöße gegen die Anmeldepflicht und gegen die Verpflichtung die Bescheinigung mitzuführen können rechtlich geahndet werden. 

Die Anmeldebescheinigung ist auf maximal 2 Jahre befristet. Wenn Sie nach dieser Frist weiter die Prostitutionstätigkeit ausüben wollen, müssen Sie die Prostitutionsanmeldung verlängern lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Ordnungsämter der Landkreise und kreisfreie Städte.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • zwei Lichtbilder
  • Angaben zu:
    • den Vor- und Nachnamen
    • das Geburtsdatum und den Geburtsort,
    • die Staatsangehörigkeit,
    • die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung im Sinne des Melderechts
    • die Länder oder Kommunen, in denen die Tätigkeit geplant ist
  • Personalausweis oder der Reisepass
  • Nachweis der gesundheitlichen Beratung:
    • bei der ersten Anmeldung darf diese nicht länger als 3 Monate zurückliegen
    • bei einer Verlängerung
      • darf diese nicht älter als ein Jahr sein, wenn Sie das 21. Lebensjahr vollendet haben
      • darf diese nicht älter als 6 Monate sein, wenn Sie das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Welche Gebühren fallen an?

EUR 10,00 bis 50,00

Ebenso für die Ausstellung der Anmeldebescheinigung in anonymisierter Form (Alias-Bescheinigung).

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen sich vor der Aufnahme Ihrer Prostitutionstätigkeit anmelden.

Rechtsbehelf

Gegen eine ablehnende Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen.

Quelle: BUS Sachsen-Anhalt

SG Öffentliche Ordnung

Öffnungszeiten

Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung

Adressen
Anschrift
Ordnungsamt
Domplatz 2
06217Merseburg
Kontakt
Telefon:
03461 40-1230
Fax:
03461 40-1218
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
nein
Aufzug vorhanden
nein