Hilfe zur Gesundheit bei Schwangerschaft und Mutterschaft beantragen
Leistungsbeschreibung
Als Leistungsempfängerin von Sozialhilfe oder Grundsicherung werden Sie – wenn Sie nicht krankenversichert sind – vom Sozialamt bei Schwangerschaft und Mutterschaft unterstützt. Dabei erhalten Sie die normalen Krankenkassenleistungen:
- Ärztliche Behandlung und Betreuung,
- Unterstützung durch Hebammen,
- Medikamente, Verband- und Heilmitteln.
Falls benötigt, erhalten Sie Pflege in stationären Einrichtungen. Wenn Sie zu Hause Pflege benötigen und die Familie die Pflege nicht übernehmen kann, werden auch anteilig Kosten für die häusliche Pflege übernommen. Das hängt jedoch von der Pflegestufe ab.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
Welche Gebühren fallen an?
Es entstehen - mit Ausnahme der üblichen Selbstbehalte - keine Kosten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt
SG Soziale Hilfen / Leistungen
Öffnungszeiten
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
Persönliche Beratungen sind ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich. Terminvereinbarungen sind jeweils dienstags in der Zeit 9:00-12:00 und 13:30-18:00 Uhr und donnerstags von 9:00-12:00 und 13:30-15:30 Uhr unter 03461 40 -1351 oder -1315 telefonisch möglich.
Domstraße 4
06217Merseburg
Hansering 19
06108Halle (Saale)
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40 1315
- Fax:
- 03461 40 1352
- E-Mail:
- sozialamt [at] saalekreis.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- nein