Internationalen Führerschein beantragen
Leistungsbeschreibung
Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Zur Beantragung ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass/Aufenthaltstitel)
- Führerschein (Kartenführerschein)
- aktuelles biometrisches Passfoto
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.
Was sollte ich noch wissen?
Eine Persönliche Antragstellung ist erforderlich.
Quelle: Landkreis Saalekreis
SG Fahrerlaubniswesen
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00 Uhr
Mi: 09:00 – 12:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:00 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
Bitte nutzen Sie die Online-Terminreservierung.
Die Führerscheinstelle steht Ihnen aus organisatorischen Gründen vom 25. - 28. März 2024 nur mit Termin zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Weißenfelser Straße 46 a-c
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1849
- Fax:
- 03461 40-1825
- E-Mail:
- strassenverkehrsamt [at] saalekreis.de
- Web:
- www.saalekreis.de/de/online-angebote-stva.html
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja