Aufstallungspflicht im Saalekreis

Aktuelle Änderung zur Allgemeinverfügung vom 17. Dezember 2020 

Zum Schutz vor der Geflügelpest gilt seit dem 17. Dezember eine Allgemeinverfügung zur Aufstallung des Geflügelbestandes im Saalekreis.

Bis auf weiteres ist sämtliches Geflügel (u. a. Hühner, Truthühner, Perlhühner, Fasane, Enten und Gänse) ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter geeigneten Schutzvorrichtungen zu halten.

Mit der Änderungsverfügung gilt nun auch in den bislang noch ausgenommenen Gebieten eine Aufstallpflicht.

Von den küstennahen Gebieten von Nord- und Ostsee südwärts ziehend breitet sich das Virus der Geflügelpest über Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg im Wildvogelbestand aus. Erste Hausgeflügelbestände sind betroffen. Daher wird in Risikogebieten in Sachsen-Anhalt, also auch in Risikogebieten des Saalekreises verfügt, dass dort gehaltenes Geflügel aufzustallen ist. Somit sollen die Hausgeflügelbestände vor einer Infektion mit dem Virus der Geflügelpest geschützt werden.

Vor dem Erlass der Allgemeinverfügung hat das Veterinäramt eine Risikoanalyse durchgeführt. Für diese wurde zugrunde gelegt, dass der Saalekreis Durchzugsgebiet für wildlebende Wasservögel ist. Außerdem wurde berücksichtigt, dass es im Saalekreis einige Flüsse und Seen gibt, die als Rastplätze für Zugvögel dienen. Die Gefahr der Einschleppung des hochpathogenen aviären Influenzavirus durch Wildvögel in Hausgeflügelbestände wird daher als hoch eingeschätzt. Es ist nicht auszuschließen, dass die Geflügelpest durch Wildvögel in Hausgeflügelbestände im Saalekreis eingetragen werden kann.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Veterinäramtes >>>

(Stand: 12.01.2021)

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