Aufstallungspflicht tritt wieder in Kraft

Der Saalekreis hat zum Schutz vor der Geflügelpest erneut eine Aufstallungsanordnung für Geflügel für das gesamte Gebiet des Landkreis Saalekreis erlassen. Diese tritt ab 26. März 2021 in Kraft.

Ursache für die Aufstallungspflicht ist die amtliche Feststellung des Ausbruchs der Geflügelpest bei einem gehaltenen Vogel. Hierzu wurde eine zweite Allgemeinverfügung erlassen, in der die in den festgelegten Restriktionszonen erlassenen Anordnungen bekannt gegeben werden. Des Weiteren ist der Landkreis Saalekreis auch Durchzugsgebiet für wildlebenden Wasservögel. Die Gefahr der weiteren Verbreitung und weiteren Einschleppung durch Wildvögel in Hausgeflügelbestände wird hoch eingeschätzt.

Sämtliches gehaltenes Geflügel wie Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse sind ab sofort bis auf weiteres ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter geeigneten Schutzvorrichtungen zu halten. Schutzvorrichtungen müssen nach oben gegen Einträge gesichert sein. Dies kann beispielsweise durch eine dichte Abdeckung geschehen. Bei Verwendung von Netzen oder Gittern ist darauf zu achten, dass eine Maschenweite von 25mm nicht überschritten wird. Zudem muss die Vorrichtung an allen Seiten mit Abgrenzungen gesichert sein, sodass keine Wildvögel eindringen können.

Allgemeinverfügung Aufstallungspflicht vom 24.03.2021

Festlegung eines Sperrbezirkes und Beobachtungsgebietes zum Schutz vor der Geflügelpest vom 24.03.2021

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