Eintrag ins Transparenzregister für Unternehmen
Hinweis der Wirtschaftsförderung
Im Zuge der Beantragung sowie des Bezugs von Corona-Hilfen bei eintragungspflichtigen Unternehmen:
Bitte prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen vollständig in das Transparenzregister eingetragen ist. Ohne einen vollständigen Eintrag könnte die Möglichkeit bestehen, dass Ihr Antrag abgelehnt wird oder eine Rückforderung bereits erhaltener Zahlungen erfolgt. Informationen dazu finden Sie hier: