Einreise mit Heimtieren aus der Ukraine

Für die Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen aus Nicht-EU-Ländern gelten die Regelungen der EU-Verordnung Nr. 576/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 der Kommission. Ziel dieser Regelungen ist der Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.

SG Veterinärwesen

Öffnungszeiten

Di: 08:00 – 12:00 / 13:00 – 17:30 Uhr
Do: 08:00 – 12:00 / 13:00 – 15:30 Uhr

Anschrift
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Oberaltenburg 4b
06217Merseburg

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