Fleischhygiene

Das Lebensmittel „Fleisch“ stellt an die Herstellung und Behandlung große Anforderungen, die laufend überwacht werden müssen. Deshalb wird jedes zu schlachtende Tier von einem amtlichen Tierarzt / einer Tierärztin begutachtet und jeder Schlachtkörper untersucht. Die räumlichen, personellen und technischen Voraussetzungen sind rechtlich in den Hygieneverordnungen für Lebensmittel und Lebensmittel tierischer Herkunft geregelt.

Was man bei Hausschlachtungen beachten muss und welche Regelungen es für von Jägern erlegtes Wild gibt, finden Sie auf den folgenden Seiten.

SG Lebensmittelüberwachung

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Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
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