Informationen zur Geflügelpest

Deutschland und Europa erlebte in den vergangenen Jahren die bisher schwerste Geflügelpestepizootie bei Haus- und Wildvögeln. Bereits im letzten Sommer erfolgten Nachweise von HPAIV H5 bei (brütenden) Wasser- und Greifvögeln auch über den Sommer hinweg konstant vor allem in den nordischen Ländern Europas. Im laufenden Jahr werden die meisten Fälle innerhalb Deutschlands aus  Bayern und den Küstenregionen gemeldet. Aber auch in anderen Bundesländern gibt es Nachweise. Dies zeigt, dass im Gegensatz zu früheren Einträgen das Geschehen nicht vollständig zum Erliegen gekommen ist. Daher wird das Risiko eines erneuten Auftretens von HPAIV H5 in Europa und Deutschland im Laufe der Herbstmonate insgesamt als hoch eingestuft. Es wird dringend empfohlen, Überwachungsmaßnahmen hinsichtlich toter oder kranker Wildvögel weiter zu intensivieren und Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelbetrieben erneut zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern. Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden. (Risikoeinschätzung FLI)

Einen Hinweis auf den Eintrag des Geflügelpest-Virus in die heimische Wildvogelpopulation geben aufgefundene verendete Wildvögel. Die Untersuchung dieser Tiere ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung und eine Hilfe für die aktuelle Risikoeinschätzung für den Landkreis Saalekreis.

Daher wird gebeten, verendet aufgefundene Wildvögel, insbesondere wenn mehr als ein Wildvogel betroffen ist, dem Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt zu melden oder sie dort abzugeben. Dies betrifft vorzugsweise Wassergeflügel, Möwen- und Raubvögel, nicht aber Singvögel. Eine Entscheidung über die Untersuchung trifft das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Die Tierkörper sollen bis zu einer Untersuchung auslaufsicher, z. B. in einer Plastiktüte, verpackt und kühl (nicht tiefgekühlt) gelagert werden. Eine Übertragung des Virus auf Menschen ist nicht bekannt. Trotzdem sollten nach allgemeinen Hygieneregeln Handschuhe getragen werden sowie eine gründliche Handreinigung nach Kontakt mit dem Tierkörper erfolgen.

Im Juli 2023 wurde bei einem Wanderfalken aus dem Jagdgebiet Schkopau Influenza A – H5N1 nachgewiesen. Einschränkungen für Geflügelhalterinnen und -halter gelten bisher noch keine. Die Lage wird durch das Veterinäramt weiter beobachtet und bewertet.

Risikobewertung der Friedrich-Löffler-Instituts vom Mai 2023

Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest

Merkblatt Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen

 

SG Veterinärwesen

Öffnungszeiten

nach vorheriger Terminvereinbarung

Anschrift
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Oberaltenburg 4b
06217Merseburg

Kontakt

Telefon:
03461 40 1771
Fax:
03461 40 1799