Informationen zum Artenschutz für Besitzer, Züchter und Halter besonders oder streng geschützter Tiere und Pflanzen
Das Bundesnaturschutzgesetz trifft umfangreiche Regelungen zu Zugriffs-, Stör-, Besitz- und Vermarktungsverboten in Bezug auf besonders und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten.
Den aktuellen Schutzstatus einer Tier- oder Pflanzenart können Sie im Internet unter www.wisia.de ermitteln.
Auf der Internetseite des Landesamts für Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt finden Sie umfangreiches Informationsmaterial zu Ein- und Ausfuhrbestimmungen, einen Überblick über die artenschutzrechtlichen Anforderungen an Tierhalter, die Nachweispflicht, die Melde- und Kennzeichnungspflicht sowie die Erstellung einer sachgerechten Fotodokumentation.