Informationen zum Artenschutz für Besitzer, Züchter und Halter besonders oder streng geschützter Tiere und Pflanzen

Das Bundesnaturschutzgesetz trifft umfangreiche Regelungen zu Zugriffs-, Stör-, Besitz- und Vermarktungsverboten in Bezug auf besonders und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten.

Den aktuellen Schutzstatus einer Tier- oder Pflanzenart können Sie im Internet unter www.wisia.de ermitteln.

Auf der Internetseite des Landesamts für Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt finden Sie umfangreiches Informationsmaterial zu Ein- und Ausfuhrbestimmungen, einen Überblick über die artenschutzrechtlichen Anforderungen an Tierhalter, die Nachweispflicht, die Melde- und Kennzeichnungspflicht sowie die Erstellung einer sachgerechten Fotodokumentation.

SG Naturschutz, Wald-/Forstaufsicht

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr

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Umweltamt
Domplatz 9
06217Merseburg

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