Motto: Leben und leben lassen!

Zum Umgang mit besonders geschützten Tierarten im Siedlungsbereich

Ein Igel im Garten, ein Schwalbennest an der Hauswand, ein Hornissennest im Schuppen oder Fledermäuse bei Nacht – unsere Wohngebiete sind auch für Tiere potentieller Lebensraum. 

So ist ein Zusammentreffen mit ihnen oft unvermeidbar. Doch viele wissen nicht, wie sie sich dabei verhalten sollen, wie sie mit Tieren artgerecht umgehen. Zum Umgang mit den am häufigsten vorkommenden geschützten Tieren im Siedlungsbereich informieren wir Sie im Folgenden.

Zudem möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass Vorschriften zum Umgang mit wild lebenden Tieren auch gesetzlich verankert sind: Es ist verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Art nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Die wild lebenden Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten dürfen während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten nicht erheblich gestört werden.
Bei einem Verstoß gegen diese Vorschriften drohen Geldbußen von bis zu 50.000 Euro. Somit ist es auch in Ihrem Interesse, wenn Sie einiges im Umgang mit den Wildtieren in Ihrer Umgebung beachten.

Für die Umsetzung der artenschutzrechtlichen Vorschriften sind im Land Sachsen-Anhalt die Naturschutzbehörden verantwortlich. Diese ahnden Verstöße gegen die Verbote und erteilen auf Antrag Ausnahmen und Befreiungen von den artenschutzrechtlichen Bestimmungen. Gern beraten wie Sie. Ansprechpartner im Landkreis Saalekreis ist die untere Naturschutzbehörde.

Wenn Sie verletzte Tiere der besonders geschützten Arten finden, können Sie diese in einem Zoo abgeben, der diese aufnimmt und pflegt. In unserem Einzugsgebiet sind das der Zoo Halle und der Bergtierpark Petersberg.
Bei jagdbaren Tieren wenden Sie sich bitte an den zuständigen Jagdpächter. Wer das ist, erfahren Sie bei der unteren Jagdbehörde bei der Kreisverwaltung.

 

SG Naturschutz, Wald-/Forstaufsicht

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Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
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Fr: 09:00 – 12:00 Uhr

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