"Natura 2000" – Schutzgebiete im Saalekreis
Nach Abschluss eines umfangreichen Beteiligungsprozesses trat die „Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura 2000-Gebiete im Land Sachsen-Anhalt“ mit Wirkung vom 21. Dezember 2018 in Kraft. Diese Verordnung dient landesweit der rechtlichen Sicherung von 26 Europäischen Vogelschutzgebieten gemäß Vogelschutz-Richtlinie und 216 Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und damit der Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000. Zur umfassenden Information zum Thema „Natura 2000 in Sachsen-Anhalt“ hat das Landesverwaltungsamt eine Internetseite eingerichtet https://www.natura2000-lsa.de/natura-2000/
33 dieser FFH- und Vogelschutzgebiete befinden sich im Saalekreis. Unter https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/interaktive-karte/ gelangen Sie direkt zur interaktiven Karte der Natura 2000-Gebiete und können prüfen, ob und wenn ja wo genau sich Schutzgebiete in Ihrer Nähe befinden. Den Verordnungstext, dem zu entnehmen ist, welche Regelungen (Ge- und Verbote, Erlaubnis- und Ausnahmevorbehalte) zu den einzelnen FFH- und Vogelschutzgebieten getroffen wurden, finden Sie unter https://www.natura2000-lsa.de/natura_2000/upload/2_natura_2000/LVO/Pdf/LVO_N2000_Links.pdf
Der Verordnungstext ist für alle Eigentümer, Nutzungsberechtigte und Dritte verbindlich.