Leistungen für Bildung und Teilhabe

Seit 01.01.2011 werden bei Kindern und Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre (Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben bis Vollendung des 18. Lebensjahres) entweder neben dem monatlichen Regelbedarf bzw. ergänzend zum Wohngeld und Kinderzuschlag auch so genannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt (ausgenommen Berufsschüler mit Ausbildungsvergütung).

Wer ist dem Grunde nach anspruchsberechtigt?

1. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die

  • Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende),
  • Leistungen nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung)
  • Leistungen nach § 2 AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) erhalten.

2. Personen, die Anspruch auf Kindergeld haben und das Kind mit ihnen in einem Haushalt lebt und sie für das Kind Kinderzuschlag beziehen,

oder

  • Wohngeld geleistet wird und sie und das Kind, für das sie Kindergeld beziehen, zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied sind.

Welche Leistungen gibt es?

  • eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
  • Schülerbeförderung
  • Schulbedarf (70 Euro zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar)
  • Angemessene Lernförderung im Einzelfall mit Nachweis der Erforderlichkeit durch die Schule
  • Zuschuss zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen (dabei beträgt der Eigenanteil 1 Euro / Mittagessen)
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (10 Euro / Monat für z.B. Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit oder Unterricht in künstlerischen Fächern oder auch die Teilnahme an Freizeitaktivitäten)


Müssen die Leistungen extra beantragt werden?
Die Leistungen müssen extra beantragt werden und zwar bei der Kreisverwaltung Saalekreis für Wohngeld- und Kinderzuschlagbezieher, ansonsten beim jeweiligen Leistungsträger.

Hier finden Sie die entsprechenden Formulare:

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