Informationspflichten zur Datenverarbeitung nach DSGVO

Diese Informationen gelten für die Datenverarbeitung durch den Landkreis Saalekreis.

Verantwortlicher: Landkreis Saalekreis, vertreten durch unseren Landrat, Domplatz 9, 06217 Merseburg.

Der behördliche Datenschutzbeauftragte der Kreisverwaltung ist unter o.g. Adresse und folgenden E-Mail erreichbar: datenschutzbeauftragter@saalekreis.de.

Die Kreisverwaltung verarbeitet Daten zum Zwecke seiner gesetzlichen Aufgabenerledigung nach den spezialgesetzlichen Vorschriften der einzelnen Fachämter.

Der Landkreis Saalekreis erhebt nur die zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten, die der Kreisverwaltung obliegen, notwendigen personenbezogenen Daten. Insbesondere folgende Datenkategorien werden von der Kreisverwaltung verarbeitet:

  1. Stammdaten inkl. Kontaktdaten, insbesondere:
    Aktenzeichen, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe), E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe), Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten-/
    Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung, Fahrerlaubnis, Zulassung
  2. Daten der Leistungsgewährung, insbesondere:
    Einzelnachweise, Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, -höhe, -art, Bedarfe der Unterkunft und Heizung, Daten zu Unterhaltsansprüchen/Regressansprüchen, Daten zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, Daten zu Kindern/Jugendlichen von Leistungsempfängern, Vollstreckungsdaten, Daten zum Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
  3. Gesundheitsdaten, insbesondere:
    Daten für die Betreuung, Begutachtungen (psychologische, ärztliche und zahnärztliche, logopädische), Infektionsgeschehen
  4. äußeres Erscheinungsbild

Die Erhebung dieser Daten erfolgt,

  • um Sie als Bürger und Antragsberechtigen identifizieren zu können;
  • um Bescheide und Verfügungen erlassen zu können;
  • um den Zahlungsverkehr abwickeln zu können;
  • zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen Sie im Falle des Zahlungsausfalls.

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a, b, c, d und e DSGVO sowie auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO i.V.m. den maßgeblichen Gesetzen zu den genannten Zwecken.

Die Verwendung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken als dem Erhebungszweck ist nur im Rahmen der unter Verarbeitungszwecke genannten Zwecke zulässig und sofern der neue Zweck mit dem Erhebungszweck kompatibel ist.

Die in Art. 9 DSGVO benannten Datenkategorien können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung des Landratsamtes Saalekreis an Dritte übermittelt werden. Weitergegeben werden können diese an andere Sozialleistungsträger (z.B. Jobcenter, Deutsche Rentenversicherung, Krankenversicherung), Arbeitgeber, Maßnahme-/Bildungsträger, Finanzämter, Zollbehörden, Strafverfolgungsbehörden und Behörden der Gefahrenabwehr (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft), Gerichte, andere Dritte, wie beispielsweise andere kommunale Ämter, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesrechnungshof, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Auftragsverarbeiter, Vermieter (wenn an diese direkt gezahlt wird), Energieversorger (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Schuldnerberatung (nur mit Einwilligung des Betroffenen), Kindertagesstätte/Schule (nur mit Einwilligung des Betroffenen) etc.

Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit Ihnen oder gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c, d, e und f DSGVO zur Erfüllung und Umsetzung der gesetzlichen Pflichten und Vorgaben erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten demnach an Dritte weitergegeben.

Für Daten zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen, Geld- und Sachleistungen besteht eine Speicherfrist von 10 Jahren nach Beendigung des Falls. Dies gilt ebenfalls bei einer Förderung durch den Europäischen Sozialfonds (ESF), weil dies der Rechnungslegung der EU dient und auf EU-Regelungen beruht. Für Daten, die der Finanzverwaltung zu melden sind, gilt ebenfalls eine Speicherdauer von 10 Jahren. Ist eine Forderung des Landkreis Saalekreises Rückforderung/ Erstattungsbescheid/ Darlehen) noch offen, werden die Daten gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuches 30 Jahre lang aufbewahrt, weil erst dann die Ansprüche verjähren.

Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis Wegfall des Zweckes bzw. bis zum Ablauf von gesetzlichen Verjährungs- und Aufbewahrungsfristen gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass Sie in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt haben.

Wer Leistungen (Dienst-, Sach- und Geldleistungen) beim Landkreis Saalekreis beantragt hat oder durch den Landkreis Saalekreis erhält, ist zur Mitwirkung verpflichtet. Das bedeutet, dass die betroffene Person alle leistungsrelevanten Tatsachen angeben muss, ebenso Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die Auswirkungen auf die Leistungsgewährung haben können. Die Mitwirkungspflichten gelten auch in Bereichen, in denen der Antragsteller eine Dienstleistung beantragt und gewährt bekommt. Zu den Mitwirkungspflichten zählen unter anderem auch die Vorlage von entscheidungsrelevanten Unterlagen sowie die Zustimmung zur Auskunftseinholung bei Dritten. Die Mitwirkungspflichten ergeben sich aus den Sozialgesetzbüchern sowie aus den spezialgesetzlichen Vorschriften der entsprechenden Fachämter (u.a. Fahrerlaubnisverordnung, Waffengesetz etc.). Im Falle der Nichtbeachtung können die Leistungen versagt oder entzogen werden und Bescheide versagt werden. Zudem können Sanktionen verhängt werden.

Die Kreisverwaltung hat an den Standorten der Kassenautomaten Videokameras installiert. Hierdurch wird das äußere Erscheinungsbild eines jeden Bürgers, der sich dort aufhält, verarbeitet.

Die Aufzeichnung erfolgt zur Wahrnehmung des Hausrechts, zur Vermeidung von Straftaten sowie zur Beweissicherung bei Straftaten.

Das berechtigte Interesse liegt im Schutz des Eigentums, insbesondere in der Verhinderung von Straftaten und Verfolgung dieser sowie in der Geltendmachung von Ansprüchen (Schadensersatz und Unterlassung).

Die Videoaufzeichnungen werden nach der vorgegebenen Aufbewahrungsfrist unwiderruflich gelöscht, sofern es innerhalb dieses Zeitraumes nicht zu einem Vorkommnis gekommen ist, das eine Verwertung der Videoaufzeichnung notwendig macht. In diesem Fall findet eine Speicherung der Videoaufzeichnung ganz oder in Teilen bis zum Abschluss des Verfahrens statt.

Eine Einsicht, Herausgabe oder Weitergabe der Videoaufzeichnung erfolgt grundsätzlich nur anlassbezogenen an öffentliche staatliche Stellen (Strafverfolgungsbehörde).

Sie haben das Recht:

  • gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO eine einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen;
  • gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
  • gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
  • gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
  • gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
  • gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und
  • gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Firmensitzes wenden.

Merkblätter DSGVO

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