Information des Sozialamtes zum Starke-Familien-Gesetz

Mit Inkrafttreten des Starke-Familien-Gesetzes des Bundes kommt es zu folgenden Verbesserungen zum 01.08.2019 im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeleistungen, die für berechtigte Kinder und Jugendliche deutliche Vorteile bringen:

  • Erhöhung der Schulbedarfspauschale für das 1. Schulhalbjahr auf 100,00 € (erstmalig August 2019) sowie für das 2. Schulhalbjahr auf 50,00 € (erstmalig Februar 2020)
  • Wegfall der Eigenanteile von bisher 1,00 € pro Essen für die gemeinsame Mittagsverpflegung
  • Erhöhung der Leistung für die kulturelle und soziale Teilhabe in der Gemeinschaft auf pauschal monatlich 15,00 €
  • Erleichterter Zugang zur Lernförderung

Sofern bereits ein Bewilligungsbescheid mit einem zeitlichen Geltungsbereich über den 31.07.2019 vorliegt, wird dieser den gesetzlichen Neuregelungen durch das Sozialamt angepasst.
Bei Fragen zu bereits bestehenden Bewilligungen oder Neubeantragungen steht das Sozialamt unter 03461 40-1322 oder 03461 40-1395 telefonisch gern zur Verfügung. Eine persönliche Beratung ist zu den üblichen Sprechzeiten selbstverständlich ebenfalls möglich.

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