Schulentwicklungsplanung

Leistungsbeschreibung

Ein wichtiger Bereich ist die Schulentwicklungsplanung. In ihr sind die Grundlagen für die Entwicklung eines regional ausgeglichenen und leistungsfähigen Bildungsangebots im Land verankert. Der Landkreis stellt einen Schulentwicklungsplan für sein Gebiet im Benehmen mit der Schulbehörde (Landesschulamt) und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden unter Mitwirkung des Kreiselternrates auf. Darin werden der mittelfristige und langfristige Schulbedarf sowie die Schulstandorte ausgewiesen. Für seine Sekundarschulen hat der Landkreis entsprechende Schulbezirke bzw. für die Gymnasien und Förderschulen Schuleinzugsbereiche nach dem Wohnortprinzip im Schulentwicklungsplan festgelegt. Dieses widerspiegelt ein fest definiertes Umfeld der Schule aus Gemeinden oder Ortsteilen. Demnach besuchen die Schüler zur Erfüllung ihrer Schulpflicht die Schule, in deren Schulbezirk bzw. Schuleinzugsbereich sie wohnen. Über Ausnahmen von diesem Grundsatz entscheidet auf Antrag die Schulaufsicht, das zuständige Landesschulamt.

Zugleich ist der Schulentwicklungsplan die Leitlinie für die Entscheidungsfindung bei den erforderlichen schulorganisatorischen und schulbaulichen Einzelmaßnahmen, die auch bestehende demografische, regionale und pädagogische Gegebenheiten berücksichtigen. Mindestens alle fünf Jahre ist der Schulentwicklungsplan zu überprüfen und fortzuschreiben.

Grundsätze der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes im Saalekreis

Es bleibt aus Sicht des Planungsträgers unumgänglich, das Schulnetz des Landkreises im Rahmen der anstehenden Fortschreibung so weiter auszugestalten, dass

  1. langlebige Schulstrukturen durch eine verantwortbare Schulnetzplanung unter Zugrundelegung stabil geplanter Schülerzahlen zukünftiger Bestandsschulen nach den Planungsrichtgrößen des Landes gesichert werden,
  2. bei der Festlegung und der Ausgestaltung der Schulorte nachhaltig die raumplanerischen, baulichen, schulinhaltlichen, träger- und schülerspezifischen Belange so miteinander verbunden werden, dass vor diesem Hintergrund die Entwicklungsperspektiven von Standorten verbessert werden können,
  3. Synergieeffekte auch träger- und schulformübergreifend zunehmend nutzbarer gemacht werden können,
  4. Investitionsaufwendungen schulbaulicher und ausstattungsbezogener Maßnahmen dem Grundsatz der Nachhaltigkeit genauso wie den Maßnahmen des Betriebs- und Erhaltungsaufwandes angemessen Rechnung tragen,
  5. die schulträgerrelevante schrittweise Anpassung der Gestaltung der Schulen in Trägerschaft des Landkreises als Folge der Kreisgebietsreform (Harmonisierung) durchgeführt wird,
  6. kurzfristig notwendig werdende Anpassungen des Schulnetzes an aktuelle Entwicklungserfordernisse möglich bleiben,
  7. der umzusetzende Schulentwicklungsplan dazu führt, dass der Umfang an unausweichlichen Eingriffen in die entstandenen Schulstrukturen für die sich anschließende nächste Planungsperiode ab dem Jahr 2014 möglichst gering bleibt.

Der aktuelle Schulentwicklungsplan kann hier heruntergeladen werden.

Quelle: Landkreis Saalekreis