Gefahrenabwehr bei Kampfmittelfunden
Der Landkreis Saalekreis ist als Sicherheitsbehörde für die Abwehr der von Kampfmitteln ausgehenden Gefahr zuständig.
Wenn Sie Ihre Fläche aufgrund von geplanten Tiefbauarbeiten, sonstigen erdeingreifenden Maßnahmen oder Bebauungen auf eine eventuelle Kampfmittelbelastung abprüfen lassen wollen, so ist mindestens zwölf Wochen vor Maßnahmenbeginn eine Beantragung auf Kampfmittelüberprüfung beim Sachgebiet Katastrophenschutz und Rettungsdienst einzureichen.
Weitere Hinweise zur Kampfmittelbelastungsproblematik erhalten Sie beim Ordnungsamt, Sachgebiet Katastrophenschutz/ Rettungsdienst unter 03461 40-1266 und per E-Mail: katastrophenschutz@saalekreis.de.
Verhalten beim Fund eines Kampfmittels
Wer Kampfmittel entdeckt oder in Besitz hat oder wer vergrabene, verschüttete oder überflutete Fundstellen oder Lagerstellen derartiger Mittel kennt, ist verpflichtet, dies unverzüglich
- der Kreisleitstelle Saalekreis (Tel.-Nr.: 03461 40-1255) oder
- jeder nächsten Polizeidienststelle (Notruf: 110) anzuzeigen.
Es ist verboten, entdeckte Kampfmittel zu berühren, ihre Lage zu verändern oder in Besitz zu nehmen. (§ 3 Absatz 1 KampfM- GAVO)